ESF-Fachkursförderung

ESF-Fachkursförderung

Zuschüsse für Kursteilnehmende in der beruflichen Weiterbildung

Durch das Förderprogramm "Fachkurse" will das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg finanzielle Anreize für eine verstärkte berufliche Qualifizierung von Beschäftigten schaffen und gewährt deshalb Zuschüsse von 30% bzw. 50% aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds für Kursteilnehmer von sogenannten Fachkursen (die geförderten Kurse zur beruflichen Weiterbildung sind im VHS-Programmheft mit dem ESF-Logo gekennzeichnet).

 

Die förderfähige Zielgruppe (Kursteilnehmende) umfasst:

  • Beschäftigte aus Unternehmen mit Beschäftigungsort oder Wohnort in Baden-Württemberg,
  • Unternehmerinnen und Unternehmer, Existenzgründerinnen und Existenzgründer
  • Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger mit Wohnsitz in Baden-Württemberg 


Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.

Der Zuschuss zu den Kursgebühren beträgt 30 %. Für Teilnehmende der Zielgruppe über 50 Jahre beträgt der Zuschuss 50 %. Personen ohne anerkannten Berufsabschluss erhalten 70 % Zuschuss. Gebühren für Kursunterlagen und Prüfungsgebühren sind nicht förderbar.