Bezuschussung von Gesundheitskursen

Liebe Kursteilnehmerin, lieber Kursteilnehmer,


die Gmünder VHS bietet seit vielen Jahren Präventionskurse mit hohem Qualitätsstandard zu sozial verträglichen Gebühren an – direkt in Ihrer Nähe. Seit dem Jahr 2000 sind die Gesetzlichen Krankenkassen nach § 20 SGB V dazu verpflichtet, primärpräventive Aufgaben zu übernehmen. Diesem Auftrag sind sie u. a. nachgekommen, indem sie ihren Versicherten die Gebühren für spezifische Kurse teilweise oder vollständig erstattet haben. Seit dem 1.1.2014 ist die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) für die Prüfung und Zertifizierung der Präventionskurse zuständig.


Mit Wirkung zum Herbstsemester 2016 schreibt die ZPP ein aufwändiges Zertifizierungsverfahren vor. Aus folgenden Gründen wird die Gmünder VHS nicht an diesem Verfahren teilnehmen: 

  • Das Prüfverfahren ist äußerst zeitaufwändig, sowohl für unsere Verwaltung als auch für unsere Kursleiter.
  • Dieser hohe zusätzliche Zeit- und Personalaufwand würde die Kurse erheblich verteuern.
  • Die starren zeitlichen und inhaltlichen Festlegungen der ZPP widersprechen dem pädagogischen Anspruch der Gmünder VHS, flexibel und fachlich kompetent auf die Bedarfe der Teilnehmer/-innen zu reagieren.


Jeder Krankenkasse obliegt die Entscheidung, ob sie eine präventive Maßnahme für ihr Mitglied individuell fördert. Ob und wie Ihre Kursteilnahme gefördert wird, klären Sie bitte im Vorfeld direkt mit Ihrer Krankenkasse. Gerne stellen wir Ihnen nach Abschluss Ihres Kurses auf Anfrage eine Teilnahmebescheinigung aus. Anfragen von Krankenkassen können wir aus organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht beantworten!

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Freude und Erfolg mit unserem vielseitigen Angebot und unterstützen Sie gerne dabei, Ihr Wohlbefinden und Ihre Gesundheit zu erhalten.

 

Ihre Gmünder VHS

 

Schwäbisch Gmünder Volkshochschule e. V.

Münsterplatz 15
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171 92515-0
Telefax: 07171 92515-26
E-Mail: info(at)gmuender-vhs.de


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