Die Zahl der Menschen, die unter rechtlicher Betreuung stehen, geht in die Millionen. Viele Betreuungen wären nicht notwendig, wenn die Betroffenen rechtzeitig vorgesorgt und jemand benannt hätten, der an ihrer Stelle Geschäfte tätigen und Entscheidungen treffen kann. Versäumt wird dies oft aus Unwissenheit. Im Vortrag wird erläutert, wie mit Hilfe einer Vollmacht Aufgaben an Vertrauenspersonen übertragen werden können (z.B. Gesundheitsfürsorge, Postbezug, Schriftverkehr, Umgang mit Behörden, Vermögensangelegenheiten, Wohnungsauflösung, Heimvertrag) und wie das Innenverhältnis zum Bevollmächtigten zu regeln ist, so dass nach dem Tod des Vollmachtgebers die Erben Auskunft z.B. über die Verwendung von Geldern vollumfänglich verlangen können.Einheitspreis
Wasserturmweg 99
73571 Göggingen
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